Aktiengesellschaft (AG)
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine juristische Person. Sie ist eine typische Rechtsform für Großunternehmen. Sie vermittelt aufgrund der Gesellschaftsform einen Eindruck von Professionalität und Seriosität.
Gründung:
- Eine AG kann von einer einzelnen Person gegründet werden.
- Die Gesellschafter der AG sind Aktionäre. Sie können natürliche und juristische Personen sowie auch Personenhandelsgesellschaften sein.
- Das Grundkapital der AG beträgt mindestens 50.000 € und ist in Aktien aufgeteilt.
- Die Gründung erfolgt durch einen Gesellschaftsvertrag und die Eintragung in das Handelsregister.
- Die Gründungskosten sind hoch und betragen mindestens 2.000 €.
Haftung:
Die Haftung gegenüber Gläubigern beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen der AG.
Organe, Geschäftsführung und Vertretung:
- Die Organe der AG sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung.
- Der Vorstand leitet die Gesellschaft eigenverantwortlich und weisungsunabhängig von den Kapitaleignern und vertritt sie unbeschränkt gerichtlich und außergerichtlich. Er wird durch den Aufsichtsrat bestellt und kann aus einer oder mehreren Personen bestehen, die nicht zum Kreis der Aktionäre gehören müssen.
- Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Seine zentrale Aufgabe ist die Überwachung und Beratung des Vorstands.
- Die Hauptversammlung ist die Versammlung aller Aktionäre der AG. An ihr nehmen außerdem die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats teil. Die Hauptversammlung kann weder Fragen der Geschäftsführung entscheiden noch Weisungen an den Vorstand erteilen.
Gewinnverteilung:
Der Gewinn der AG wird den Aktionären in Form von Dividenden im Verhältnis ihrer Aktienanteile ausgeschüttet.
Auflösung:
Die AG wird durch den Beschluss der Hauptversammlung, den Ablauf der vertraglich festgelegten Zeit oder Insolvenz aufgelöst.
Kontakt

Sandra Dürr
0921 868-245
E-Mail schreiben