Rechtsformen
Das deutsche Handels- und Gesellschaftsrecht unterliegt dem sog.Typenzwang. Nach diesem Grundsatz sind die vom Gesetzgeber vorgegebenen Rechtsformen abschließend. Es ist daher nicht möglich, eine neue Rechtsform zu erfinden und mit dieser am Markt aufzutreten.
Welche Rechtsform soll Ihr Unternehmen haben? Das ist eine der Fragen, die Sie vor der Gründung zu klären haben. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle.

Im Zusammenhang mit Rechtsformen fallen oft die Begriffe natürliche und juristische Personen.
- Natürliche Person: Jeder Mensch ist ab der Geburt eine natürliche Person mit Rechten (z. B. etwas kaufen) und Pflichten (z. B. Steuern zahlen).
- Juristische Person: Eine Vereinigung von Personen oder eine Vermögensmasse, die in ihrer Gesamtheit mit allgemeiner Rechtsfähigkeit ausgestattet (d. h. Träger von Rechten und Pflichten) ist.
Wahl der Rechtsform
Die Rechtsform regelt unter anderem Gründung, Haftung und Führung eines Unternehmens. Rechtsformen werden in Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterteilt.
e.K.
Die Rechtsform des eingetragenen Kaufmanns (e.K.) ist eine Form des Einzelunternehmens und eignet sich besonders für den Einstieg in die Selbstständigkeit.
Gründung:
- Die Rechtsform eingetragener Kaufmann (e.K.) wird von einer einzelnen Person gegründet, die als Inhaber fungiert.
- Für die Gründung ist kein Mindestkapital erforderlich.
- Um den Titel e.K. zu tragen, muss der Eintrag ins Handelsregister erfolgt sein.
Unternehmensname:
- Der Unternehmensname kann den Vor- und Nachnamen des Inhabers enthalten, ist jedoch keine Pflicht.
Haftung:
- Der Inhaber haftet unbeschränkt und unmittelbar mit dem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen.
Organe, Geschäftsführung und Vertretung:
- Der Inhaber leitet das Unternehmen allein und trifft alle Entscheidungen.
Gewinnverteilung:
- Der Gewinn steht ausschließlich dem Inhaber zu.
Auflösung:
- Die Auflösung erfolgt bei Veräußerung wesentlicher Betriebsbestandteile oder deren Überführung ins Privatvermögen, Tod des Inhabers oder Insolvenz.
Personengesellschaften
Kapitalgesellschaften